1607 -- Gotth. v. Höveln stiftete der Schlutuper Kirche ein Legat aus seinem Ackerhof Marly für Brot und Wein zum Abendmahl. 1619 -- Eine Walkmühle für die Tuchmacher wird in der Nähe der Wassermühle Am Schwarzmühlenteich gebaut, die Benutzung der Mühle wird dem St. Annenklosters überlassen. 1628 -- Die Schlutuper Kirche erhält 9 Schilling pro Fischerei, gleichbleibend etwa bis 1750. Der Pastor erhält als Besoldung von der Kirche 10 Schilling. -- In diesem Jahr brennt die Küsterei ab. 1629 -- Im Jahr des Lübecker Friedens wird der in der Schlutuper Ortsgeschichte bedeutende Pastor Hermann Rodberg hier eingeführt. 1633 -- Zu Pfingsten wird auf Befehl des Rates den Schlutupern ein für die Heimatgeschichte hochbedeutsames Dekret auf dem Friedhof verlesen. -- Der Pastor Rodberg erhält das Recht, mit einer ganzen Wade zu fischen; (bis 1896 haben alle Schlutuper Pfarrer dieses Recht ausgeübt). -- Die alte Abgabe an die Kirche, das Wadengeld, wird für die Fischer verdoppelt. Viermal im Jahr müssen je 79 Schilling und umgehend 68 Schilling gezahlt werden für den Pastor und den Küster. 60 Fischereien entrichten die Abgaben. -- Das Hausgeld wird verdoppelt. Viermal im Jahr wirde es von jedem Hausbesitzer für Pastor und Küster gegeben. -- Die täglichen Naturalienabgaben an den Pfarrer und Küster nach dem Fischfang werden neu festgelegt. Nicht mehr, wie in der alten Rolle bestimmt, soll nur "ein fisch dem Pastor mitzutheilen" gültig sein, der Fischer soll angemessen geben. 1638 -- Es werden in diesem Kriegsjahr insgesamt 120 Menschen in Schlutup bestattet, insbesondere Flüchtlinge aus Mecklenburg. 1643 -- In diesem Jahr steht laut Wettedekret der Küsterei in Schlutup die Hökereigerechtsame zu. 1651 -- Die Schlutuper nehmen fortan die Netze und Kähne denjenigen fort, die "wider dieser Stadt freyheit fischen". 1653 -- Der Vischer Oldest Eidt wird ins 3. Eidbuch eingetragen. Der Schlutuper Fischerältesteneid steht im Eyd-Buch S. 41/42.
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